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Geschäftstreffen

FÖRDERMITTEL FÜR IHRE INVESTITION

Sie planen eine energetische Sanierung, den Heizungstausch oder den Bau eines Effizienzhauses? Dann sollten Sie die staatlichen Förderprogramme von BAFA und KfW nicht ungenutzt lassen. Als zugelassener Energie-Effizienzexperte nach § 88 GEG berate ich Sie nicht nur umfassend zur Energieeinsparung – ich unterstütze Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln, erstelle die notwendigen Nachweise und begleite Sie bei der Umsetzung.

Welche Förderungen gibt es für Wohngebäude?

  1. BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
    Fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, z. B.:

    • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke

    • Austausch der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung)

    • Optimierung bestehender Heizsysteme

    • Erneuerbare Energien (z. B. Solarthermie)

    → Förderhöhe: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (je nach Maßnahme, Technologiebonus etc.)
    → Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich
    → Mehr Infos: BAFA BEG Einzelmaßnahmen
     

  2. KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG)
    Fördert Effizienzhausstandards bei Neubau oder umfassender Sanierung:

    • Kredite mit Tilgungszuschüssen (z. B. bis zu 45 %)

    • Höhere Förderung bei nachhaltigem Bauen (QNG-Nachweis)

    • Förderfähige Kosten bis 150.000 € je Wohneinheit (bei EH 40 mit QNG)

    → Voraussetzung: Begleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienzexperten
    → Antragstellung über das KfW-Portal durch Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner
    → Mehr Infos: KfW Förderprogramme für Wohngebäude

Wie läuft die Beratung ab?

  1. Erstgespräch & Vor-Ort-Termin
    Analyse des Gebäudes, Klärung der Sanierungsziele und Prüfung der Fördermöglichkeiten.

  2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Erstellung eines förderfähigen, langfristigen Sanierungskonzepts. Bei Umsetzung: iSFP-Bonus +5 % auf viele Maßnahmen.

  3. Antragstellung & Nachweise
    Ich übernehme die komplette Beantragung beim BAFA oder KfW und stelle alle notwendigen Bestätigungen aus.

  4. Baubegleitung & Qualitätssicherung
    Optional begleite ich Ihr Vorhaben auch während der Bauphase – ebenfalls förderfähig!

Wichtig zu wissen

  • Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden!

  • Auch Eigentümergemeinschaften, Vermieter oder Unternehmen können Förderungen erhalten.

  • Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – ich halte Sie auf dem Laufenden.

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